Für Heilpraktiker gelten keine gesetzlichen Rahmenbedingungen bei der Honorargestaltung.
Damit privat Versicherte und Patienten mit Zusatzversicherungen die Rechnung erstattet bekommen, erstelle ich eine Rechnung
in Anlehnung an die Gebührenordnung für Heilpraktiker. Wenn die Möglichkeiten der Gebührenordnung nicht ausreichen zur Deckung der
tatsächlichen Kosten, die ich nach Zeit abrechne, kann es sein, dass die Erstattung nicht in vollem Umfang erfolgt.
Diese Differenz ist vom Patienten selbst zu tragen und hat keinen Einfluss auf das vereinbarte Honorar.
Bitte erfragen Sie vor Behandlungsbeginn, ob und in welchem Umfang Leistungen von Heilpraktikern erstattungsfähig sind.
Für genauere Informationen sprechen Sie mich bitte persönlich an.
" Ich kenne Frau Burkert schon seit einigen Jahren und ich bin froh Sie kennengelernt zu haben da sie mir bei meinen gesundheitlichen Problemen sehr geholfen hat. "
" Ganz einfühlsame und behutsame Therapeutin mit viel Fachkompetenz. "
" Wer heilt hat Recht. Kein Facharzt konnte sich einen Reim auf meine Symptome machen; die Homöopathie hat mir sehr gut geholfen. "
" Bin schon seit Jahren mit diversen gesundheitlichen Themen bei Frau Burkert in Behandlung. Sie konnte mir immer super und kompetent weiter helfen. Sie hört sich alles genau an und hilft mit ihrer empathischen Art. Sehr zu empfehlen! "
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